Der Aufbau von Schlaf- und Wohnzelten sowie Badebecken und großen Trampolinen im Bereich der Kleingartenanlage ist nicht statthaft.

Ausnahmen: Das Trampolin darf einen maximalen Durchmesser von 2 Metern haben.
Transportable Badebecken für Kinder mit einem Fassungsvermögen von maximal 3 m³ und einer maximalen Füllhöhe von 50 cm können während der örtlichen Schulferien von Juni bis August in diesem Jahr aufgestellt werden.
Das Wasser ist nach dieser Zeit im eigenen Garten zu vergießen.
Chemische Wasserzusätze sind nicht gestattet.
Das Aufstellen eines Badebeckens ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen!