In Übereinstimmung mit der Lärmschutzordnung der Stadt Chemnitz dürfen generell an Sonn- und Feiertagen sowie in der Zeit von 20.00 bis 8.00 Uhr keine lärmverursachenden Arbeiten ausgeführt werden. Für die Kleingartenanlage gilt eine zusätzliche Ruhezeit von 13.00 Uhr bis 14.30 Uhr.