In Auswertung der Gartendurchgänge weisen wir darauf hin, dass
– Außenhecken an Fahrstraßen auf 1,70 m
– Hecken an Fußwegen auf 1,20 m und
– Hecken zwischen den Gärten auf 0,8 m Höhe zu schneiden sind.

Die Gemeinschaftswege vor den Gärten sind vom jeweiligen Pächter sauber und unkrautfrei zu halten.