Nach Beschluss des Vorstandes vom 14.07.2020 werden alle Pächter aufgefordert, die jeweilige Garten­nummer deutlich und vom Weg aus gut sichtbar am Garten­tor oder an der Laube anzubringen.

Zudem wurde auf der Jahreshauptversammlung vom 25.04.2026 beschlossen, dass dem Pächter bei einer fehlenden Gartennummer eine jährliche Gebühr von 150 € auferlegt werden kann. Die Gebührenerhebung beginnt mit den Gartendurchgängen 2027.