Der Betrieb von Grundstücksentwässerungsanlagen bzw. Klärgruben im Kleingarten ist dem Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz anzuzeigen und unterliegen einer Dichtheitsprüfung sowie einer regelmäßigen Entsorgung durch den ESC.
Für diese Maßnahmen ist ausschließlich der Pächter verantwortlich.
Der Neubau sämtlicher Gruben ist nicht statthaft.
Das Betreiben von Sickergruben ist untersagt. Bereits bestehende Sickergruben sind zuzuschütten.
Das Verbringen von Grauwasser und Fäkalien auf der Parzelle ist verboten.
Der KGV behält sich vor, die Einhaltung der Maßnahmen stichprobenartig zu kontrollieren und Verstöße zu melden.
Weitere Informationen dazu finden Sie beim ASR Chemnitz, dem ESC sowie in unseren Hinweisen zur Abwasserentsorgung in Kleingärten.