Interessenten für Ausbildung zum Wertermittler gesucht

Aktuell suchen wir Interessenten, die sich zum Wertermittler ausbilden lassen.
Die Ausbildung findet über den Stadtverband Chemnitz der Kleingärtner e. V. statt.
Bei Interesse oder Fragen wenden Sie sich bitte an den Vorstand.

Weihnachtswünsche

Der Vorstand wünscht allen Mit­gliedern und ihren Familien eine besinn­liche Advents­zeit,
ein frohes Weihnachts­fest und alles Gute für das Jahr 2026!

Jahreshauptversammlung 2026

Die kommende Jahreshauptversammlung findet am Sonnabend, dem 25.04.2026 beim TSV Germania Chemnitz 08 e.V., Annaberger Straße 282 a, 09125 Chemnitz statt. Beginn ist 10.00 Uhr, der Einlass erfolgt ab 9.30 Uhr.
Der Vorstand erwartet die Anwesenheit aller Pächter.

Vorstands­sprechstunden und Vorstands­sitzungen

Die Vorstandssprechstunden für die Pächter finden jeden ersten Dienstag im Monat von Februar bis Oktober (außer Juli) von 18.00 – 18.30 Uhr im Vereinsheim statt. Bitte melden Sie sich dazu vorher per E-Mail an: info@kgv-am-stadtpark.de.
Ab 18.30 Uhr des jeweiligen Tages beginnen die Vorstandssitzungen.

Schlüsselabgabe für Tor in Teil 3 (2026)

Aufgrund der wiederholten Zerstörung des Schließzylinders am Tor in Teil 3 erfolgt keine Reparatur mehr.
Pächter, welche einen Schlüssel zum Tor gegen Kaution besitzen, können sich die Kaution gegen Rückgabe des Schlüssels erstatten lassen. Die Erstattung erfolgt auf der nächsten Jahreshauptversammlung am Einlass. Ort und Termin der Jahreshauptversammlung werden hier rechtzeitig bekannt gegeben.

Meldepflicht und Entsorgungsbeauftragung von Kleinkläranlagen (Gruben)

Der Betrieb von Grundstücksentwässerungsanlagen bzw. Klärgruben im Kleingarten ist dem Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz anzuzeigen und unterliegen einer Dichtheitsprüfung sowie einer regelmäßigen Entsorgung durch den ESC.
Für diese Maßnahmen ist ausschließlich der Pächter verantwortlich.
Der Neubau sämtlicher Gruben ist nicht statthaft.
Das Betreiben von Sickergruben ist untersagt. Bereits bestehende Sickergruben sind zuzuschütten.
Das Verbringen von Grauwasser und Fäkalien auf der Parzelle ist verboten.
Der KGV behält sich vor, die Einhaltung der Maßnahmen stichprobenartig zu kontrollieren und Verstöße zu melden.
Weitere Informationen dazu finden Sie beim ASR Chemnitz, dem ESC sowie in unseren Hinweisen zur Abwasserentsorgung in Kleingärten.

Beitragsanpassung Laubenversicherung ab 2025

Der Versicherer hat zum 01.01.2025 eine Beitragsanpassung für die Laubenversicherung vorgenommen. Alle Einzelheiten dazu und die Konditionen finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass der Betrag vollständig bis zum 31.10.2024 an den Verein überwiesen werden muss.

Interessenten für Gartenpflegschaften gesucht

Aktuell suchen wir unter unseren Vereinsmitgliedern Interessenten für Gartenpflegschaften. Dabei geht es um die Grundpflege von zur Zeit leerstehenden Gärten. Die investierte Arbeit wird als geleistete Arbeitsstunden gewertet. Details können beim Vereinsvorsitzenden Erhard Kroker oder seinem Stellvertreter Kevin Tschischka erfragt werden.

Aktuelles über WhatsApp-Kanal

Mittlerweile ist WhatsApp auf vielen Smartphones verbreitet. Mit einem WhatsApp Kanal bietet sich uns die Möglichkeit, Sie direkt über Neuigkeiten und Termine auf dem neuesten Stand zu halten.

Der WhatsApp Kanal ist keine WhatsApp-Gruppe, sondern als digitaler Newsletter zu verstehen. Einmal abonniert, bekommen Sie die neuesten Informationen direkt als Nachricht aufs Handy. Antworten ist allerdings nicht möglich, weil es eine Ein-Weg-Kommunikation ist.

Wer also nichts mehr verpassen möchte, abonniert unseren WhatsApp-Kanal:
https://whatsapp.com/channel/0029VaG3pPP0rGiViXoSnn2q

Informationen zu Heckenhöhen und Gemeinschaftswegen

In Auswertung der Gartendurchgänge weisen wir darauf hin, dass
– Außenhecken an Fahrstraßen auf 1,70 m
– Hecken an Fußwegen auf 1,20 m und
– Hecken zwischen den Gärten auf 0,8 m Höhe zu schneiden sind.

Die Gemeinschaftswege vor den Gärten sind vom jeweiligen Pächter sauber und unkrautfrei zu halten.

Information zum Aufstellen von Badebecken

Der Aufbau von Schlaf- und Wohnzelten sowie Badebecken und großen Trampolinen im Bereich der Kleingartenanlage ist nicht statthaft.

Ausnahmen: Das Trampolin darf einen maximalen Durchmesser von 2 Metern haben.
Transportable Badebecken für Kinder mit einem Fassungsvermögen von maximal 3 m³ und einer maximalen Füllhöhe von 50 cm können während der örtlichen Schulferien von Juni bis August in diesem Jahr aufgestellt werden.
Das Wasser ist nach dieser Zeit im eigenen Garten zu vergießen.
Chemische Wasserzusätze sind nicht gestattet.
Das Aufstellen eines Badebeckens ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen!

Kennzeichnung der Gärten

Nach Beschluss des Vorstandes vom 14.07.2020 werden alle Pächter aufgefordert, die jeweilige Garten­nummer deutlich und vom Weg aus gut sichtbar am Garten­tor oder an der Laube anzubringen.