Schlüsselabgabe für Tor in Teil 3 (2026)

Aufgrund der wiederholten Zerstörung des Schließzylinders am Tor in Teil 3 erfolgt keine Reparatur mehr.
Pächter, welche einen Schlüssel zum Tor gegen Kaution besitzen, können sich die Kaution gegen Rückgabe des Schlüssels erstatten lassen. Die Erstattung erfolgt auf der nächsten Jahreshauptversammlung am Einlass. Ort und Termin der Jahreshauptversammlung werden hier rechtzeitig bekannt gegeben.

Meldepflicht und Entsorgungsbeauftragung von Kleinkläranlagen (Gruben)

Der Betrieb von Grundstücksentwässerungsanlagen bzw. Klärgruben im Kleingarten ist dem Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz anzuzeigen und unterliegen einer Dichtheitsprüfung sowie einer regelmäßigen Entsorgung durch den ESC.
Für diese Maßnahmen ist ausschließlich der Pächter verantwortlich.
Der Neubau sämtlicher Gruben ist nicht statthaft.
Das Betreiben von Sickergruben ist untersagt. Bereits bestehende Sickergruben sind zuzuschütten.
Das Verbringen von Grauwasser und Fäkalien auf der Parzelle ist verboten.
Der KGV behält sich vor, die Einhaltung der Maßnahmen stichprobenartig zu kontrollieren und Verstöße zu melden.
Weitere Informationen dazu finden Sie beim ASR Chemnitz, dem ESC sowie in unseren Hinweisen zur Abwasserentsorgung in Kleingärten.

Aktuelles über WhatsApp-Kanal

Mittlerweile ist WhatsApp auf vielen Smartphones verbreitet. Mit einem WhatsApp Kanal bietet sich uns die Möglichkeit, Sie direkt über Neuigkeiten und Termine auf dem neuesten Stand zu halten.

Der WhatsApp Kanal ist keine WhatsApp-Gruppe, sondern als digitaler Newsletter zu verstehen. Einmal abonniert, bekommen Sie die neuesten Informationen direkt als Nachricht aufs Handy. Antworten ist allerdings nicht möglich, weil es eine Ein-Weg-Kommunikation ist.

Wer also nichts mehr verpassen möchte, abonniert unseren WhatsApp-Kanal:
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Informationen zu Heckenhöhen und Gemeinschaftswegen

In Auswertung der Gartendurchgänge weisen wir darauf hin, dass
– Außenhecken an Fahrstraßen auf 1,70 m
– Hecken an Fußwegen auf 1,20 m und
– Hecken zwischen den Gärten auf 0,8 m Höhe zu schneiden sind.

Die Gemeinschaftswege vor den Gärten sind vom jeweiligen Pächter sauber und unkrautfrei zu halten.