Meldepflicht und Entsorgungsbeauftragung von Kleinkläranlagen (Gruben)

Der Betrieb von Grundstücksentwässerungsanlagen bzw. Klärgruben im Kleingarten ist dem Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz anzuzeigen und unterliegen einer Dichtheitsprüfung sowie einer regelmäßigen Entsorgung durch den ESC.
Für diese Maßnahmen ist ausschließlich der Pächter verantwortlich.
Der Neubau sämtlicher Gruben ist nicht statthaft.
Das Betreiben von Sickergruben ist untersagt. Bereits bestehende Sickergruben sind zuzuschütten.
Das Verbringen von Grauwasser und Fäkalien auf der Parzelle ist verboten.
Der KGV behält sich vor, die Einhaltung der Maßnahmen stichprobenartig zu kontrollieren und Verstöße zu melden.
Weitere Informationen dazu finden Sie beim ASR Chemnitz, dem ESC sowie in unseren Hinweisen zur Abwasserentsorgung in Kleingärten.

Interessenten für Gartenpflegschaften gesucht

Aktuell suchen wir unter unseren Vereinsmitgliedern Interessenten für Gartenpflegschaften. Dabei geht es um die Grundpflege von zur Zeit leerstehenden Gärten. Die investierte Arbeit wird als geleistete Arbeitsstunden gewertet. Details können beim Vereinsvorsitzenden Erhard Kroker oder seinem Stellvertreter Kevin Tschischka erfragt werden.

Aktuelles über WhatsApp-Kanal

Mittlerweile ist WhatsApp auf vielen Smartphones verbreitet. Mit einem WhatsApp Kanal bietet sich uns die Möglichkeit, Sie direkt über Neuigkeiten und Termine auf dem neuesten Stand zu halten.

Der WhatsApp Kanal ist keine WhatsApp-Gruppe, sondern als digitaler Newsletter zu verstehen. Einmal abonniert, bekommen Sie die neuesten Informationen direkt als Nachricht aufs Handy. Antworten ist allerdings nicht möglich, weil es eine Ein-Weg-Kommunikation ist.

Wer also nichts mehr verpassen möchte, abonniert unseren WhatsApp-Kanal:
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Informationen zu Heckenhöhen und Gemeinschaftswegen

In Auswertung der Gartendurchgänge weisen wir darauf hin, dass
– Außenhecken an Fahrstraßen auf 1,70 m
– Hecken an Fußwegen auf 1,20 m und
– Hecken zwischen den Gärten auf 0,8 m Höhe zu schneiden sind.

Die Gemeinschaftswege vor den Gärten sind vom jeweiligen Pächter sauber und unkrautfrei zu halten.