Meldepflicht und Entsorgungsbeauftragung von Kleinkläranlagen (Gruben)

Der Betrieb von Grundstücksentwässerungsanlagen bzw. Klärgruben im Kleingarten ist dem Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz anzuzeigen und unterliegen einer Dichtheitsprüfung sowie einer regelmäßigen Entsorgung durch den ESC.
Für diese Maßnahmen ist ausschließlich der Pächter verantwortlich.
Der Neubau sämtlicher Gruben ist nicht statthaft.
Das Betreiben von Sickergruben ist untersagt. Bereits bestehende Sickergruben sind zuzuschütten.
Das Verbringen von Grauwasser und Fäkalien auf der Parzelle ist verboten.
Der KGV behält sich vor, die Einhaltung der Maßnahmen stichprobenartig zu kontrollieren und Verstöße zu melden.
Weitere Informationen dazu finden Sie beim ASR Chemnitz, dem ESC sowie in unseren Hinweisen zur Abwasserentsorgung in Kleingärten.

Arbeitseinsätze – Termine 2025

Die Arbeitseinsätze finden an folgenden Tagen, jeweils Sonnabend, statt:
12.4., 3.5., 10.5., 17.5., 31.5., 7.6., 14.6., 16.8., 24.8., 6.9., 13.9., 27.9., 4.10. sowie am 18.10.2025 statt.
Der Einsatzbeginn ist 8.00 Uhr. Die Teilnehmer für die jeweiligen Einsätze finden Sie in den Schaukästen der Anlage.
Wir bitten um die Einhaltung der Termine, um die Arbeitsplanung zu gewährleisten. Nicht geleistete Arbeitsstunden werden entsprechend der Gebührenordnung in Rechnung gestellt.

Vorstands­sprechstunden und Vorstands­sitzungen 2025

Die Vorstandssprechstunden für die Pächter finden am 11.03., 15.04., 13.05., 10.06., 12.08., 16.09. sowie am 21.10.2025 ab 18.00 Uhr im Vereinsheim statt. Bitte melden Sie sich dazu vorher an.
Ab 18.30 Uhr des jeweiligen Tages beginnen die Vorstandssitzungen.